Beschwerdeverfahren für Menschenrechte und Umweltschutz
Unternehmen sind nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, das internen und externen Personen ermöglicht, Hinweise zu melden. Über unser
Hinweisgebersystem können Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette hinweisen. Die Hinweise werden vertraulich behandelt; eine anonyme Meldung ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren können der
Verfahrensordnung entnommen werden.